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BRIANS HOMEPAGE | RETTUNGSDIENST | NOTFALL - WAS TUN!?

Was können Sie im Falle eines Falles machen? An dieser Stelle Hinweise, Tipps, Ratschläge und Informationen zu einigen Bereichen, in denen Sie mit dem Rettungsdienst in Kontakt kommen (können).



   

   




Ein Notfall tritt ein...

  • Bewahren Sie Ruhe! Ist natürlich sehr viel leichter gesagt als dann in der akuten Situation getan, versuchen sie es halt so gut wie möglich. Vermeiden sie Hektik und Geschrei.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, um so die nachfolgenden Fahrzeuge zu warnen. Schalten sie Licht und die Warnblinkanlage ein und stellen sie ein Warndreieck auf, wobei sich die Entfernung nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs, der Straßenführung (Kurven, Hügel...) und den Sichtverhältnissen richtet. Der besseren Sichtbarkeit wegen wird empfohlen eine Warnweste zu tragen (kostet unter 10 Euro), im Ausland ist oft schon das Mitführen Pflicht.
  • Setzen sie einen Notruf Klick me... ab.
  • Helfen Klick me... sie Verletzten! Die Rechtsordnung verlangt keine perfekte ärztliche Hilfe, sondern nur eine Hilfeleistung, die von einem durchschnittlich medizinisch gebildeten Laien zu erwarten ist. Wenn sie sich nichts zutrauen, können sie dem Verletzten immer noch Zuspruch und so das Gefühl vermitteln, dass er nicht alleine ist. Denken Sie an Schutzausrüstung wie z.B Vinylhandschuhe zum Infektionsschutz.
    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die unterlassene Hilfeleistung wird vom StGB streng geahndet, hohe Geldbußen und eine mehrjährige Gefängnisstrafe sind möglich.




Einen Notruf absetzen...

Zwei Notrufnummern stehen ihnen in Deutschland zur Verfügung, über die 110 werden sie direkt mit der nächsten Leitstelle der Polizei verbunden, über die 112 landen sie normalerweise bei der nächsten Rettungsleitstelle, die für die Koordination der Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zuständig ist (Ausnahme Bayern, dort gibt es die 19222).
Im Kreis Schleswig-Flensburg landen sie jedoch auch hier bei der Polizeileitstelle, die sie aber entweder unverzüglich weiterleitet oder ebenso kompetent betreut.
Mit einem Handy können sie gebührenfrei und auch ohne SIM-Karte, Guthaben oder PIN-Eingabe die 112 wählen, bei uns im Norden im Grenzgebiet kann es jedoch vorkommen, dass sie dann an die dänische Leitstelle geraten, aber auch dort kann man sie kompetent betreuen oder weiterleiten.
Der Leitstellendisponent wurde u.a. speziell für das genaue Abfragen der Notfallsituation ausgebildet, auf folgende Fragen sollten sie sich einstellen (das sogenannte Sechs-W-Schema):

  • Wer ruft an? -- Nennen sie ihren Namen und, falls bekannt, auch die Telefonnummer, von der sie aus anrufen.
  • Wo ist der Unfallort? -- Je genauer die Angabe des Notfallortes ist, desto besser: Landkreis, Ort (-steil), Straße, Hausnummer, Etage, Name, bei Verkehrsunfällen auch Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometerstein und/oder nächste/vorige Ortschaft.
    Ist der Notfallort besonders schwer zu finden, stellen sie in Absprache mit dem Disponenten einen Einweiser an einem Treffpunkt/an die Straße, damit dieser die Rettungsmittel in Empfang nehmen und einweisen kann. Dieser sollte solange stehen bleiben, bis das letzte Rettungsmittel eingetroffen ist (der Notarzt kommt meistens in einem Extra-Fahrzeug). Achten sie darauf, dass ihr Haus eine gut sichtbare, wenn möglich auch beleuchtete Hausnummer hat.
  • Was genau ist passiert? -- Erkrankung, Verkehrsunfall, Sportunfall, Feuer...
  • Wie viele verletzte, erkrankte oder gefährdete Personen gibt es?
  • Welche Art von Erkrankung/Verletzung liegen vor, sind Verletzte eingeklemmt? -- z.B. Starker Brustschmerz mit Atemnot, plötzliche Bewußtlosigkeit, starke Blutung...
  • Warten Sie auf Rückfragen! -- Das Gespräch wird immer von der Leitstelle beendet, nach dem ersten Abfragen werden die Rettungsmittel alarmiert, danach kommen eventuell weitere Rückfragen.

Wählen sie im Zweifel immer den Notruf, sollte es sich bei ihrem Problem um keinen Fall für den Rettungsdienst handeln, kann der Disponent das genau einschätzen und wird sie an die zuständige Stelle (Hausärztlicher Notdienst etc.) verweisen, sie brauchen da keine Angst vor einer Strafverfolgung zu haben, diese wird nur bei groben Unfug - also wissentlicher Falschalarmierung - eingeleitet.





Erste Hilfe leisten...

Das Rettungsdienstsystem in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, doch die Zeitspanne zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungsdienstes ist von ebenso entscheidender Bedeutung wie die Behandlung des Patienten durch den Rettungsdienst. Man kann es noch drastischer formulieren: Werden bei bestimmten Notfällen in diesem Intervall vom Ersthelfer keine Maßnahmen getroffen, ist der gesamte nachfolgende Aufwand von Seiten des Rettungsdienstes oft vergebens.


HLW-Statistik

Wie diese Statistik eindrucksvoll zeigt, ist sogar eine nicht korrekt ausgeführte Wiederbelebung besser als gar keine. Haben sie keine Angst, wenn sie die Wiederbelebung fehlerhaft durchführen, hat der Patient immer noch etwas davon.

Und bitte bedenken sie: Es können jährlich 20-30% der Betroffenen ohne Schäden überleben, wenn innerhalb von vier Minuten eine Reanimation durch Beobachter stattfinden würde. Drei von vier plötzlichen Herztodesfällen ereigenen sich im häuslichen Bereich, zwei von drei werden von Verwandten oder Freunden beobachtet.


Notfälle, die das Handeln von Ersthelfern unbedingt erforderlich machen, sind:
  • Starke Blutungen
  • Verbrennungen
  • Schockzustände
  • Bewußtlosigkeit
  • Atemstillstand
  • Herzstillstand



  • Starke Blutungen
    Gewalteinwirkungen auf den Körper mit der Verletzungen (nicht zwingend arterieller) Gefäße können zu starken Blutungen nach außen und nach innen (!) führen. Bei einem durchschnittlichen Blutverlust von ca. 20% entwickelt sich ein Volumenmangelschock. Aus diesem Grund gehört die Blutstillung zu den wichtigen und vorrangigen Aufgaben des Ersthelfers.

    • Betroffenen hinlegen
    • Bei Blutung am Arm, diesen hochhalten (Blut muß entgegen der Schwerkraft fließen) und die Arterie am Oberarm abdrücken (Bizeps von außen mit der Hand umfassen und nach innen drehen oder Arterie direkt abdrücken)
    • Druckverband anlegen; gestaltet sich dies als schwierig (Blutungen an Kopf oder Rumpf), so preßt man am besten Verbandtücher (steril) oder möglichst saubere Taschentücher auf oder in die Blutungsstelle

    Verbrennungen
    Die schmerzhaftesten äußeren Verletzungen sind sicherlich die Verbrennungen. Verbrennungen und Verbrühungen sind durch hohe Temperaturen verursachte schwere Schädigungen der Haut und der tieferliegenden Gewebeschichten. Die sofort sichtbaren Hautveränderungen gehen von Rötung über Blasenbildung bis zur Verkohlung. Neben direkten Gewebeschädigungen kommt es bei großflächigen Verbrennungen zu negativen Wirkungen auf den Kreislauf ("Verbrennungsschock") und die Atmung des Betroffenen. Um diese lebensgefährlichen Vorgänge zu lindern oder zumindest zu verzögern, sollte der Ersthelfer folgendes beherzigen:

    • Verbrennungswunden locker mit Verbandtüchern (Kfz-Verbandkasten) bedecken, um so ein Minimum an Keimarmut zu erreichen
    • Nur die betroffenen Körperstellen mit möglichst sauberem, kalten Wasser kühlen (mindestens 10 bis 15 Minuten), den Betroffenen zudecken, um (durch Kaltwasserbehandlung forciertes) Auskühlen zu verhindern
    • Keinesfalls dürfen Brandblasen aufgestochen werden. Das Aufbringen von Salben oder Pudern sollte unterbleiben, bei schwereren und/oder größeren Verbrennungen ist auf jeden Fall der Rettungsdienst oder ein Arzt zu verständigen

    Schockzustand
    Der Schock ist eine lebensbedrohliche Störung des Kreislaufes, die aus einem Mißverhältnis zwischen der im Kreislauf zirkulierenden Blutmenge und der tatsächlich benötigten Blutmenge resultiert. Dadurch entsteht eine Sauerstoffunterversorgung des Körpergewebes. Es gibt drei Ursachen, die zu einem Schock führen können:

    • Verminderung des Blutvolumens, z. B. durch eine starke Blutung, die sowohl sichtbar nach außen als auch unsichtbar nach innen (!) erfolgen kann, oder auch Verlust von Körperflüssigkeit durch Erbrechenoder Durchfall absoluter Volumenmangel
    • Regulationsstörung der peripheren Blutgefäße, die Blutgefäße in Armen und Beinen werden dabei weit gestellt oder durchlässiger, mehr Blut gelangt in die Extremitäten oder sogar aus den Gefäßen ins Gewebe und "versackt" dort, es steht weniger Blut zur Verfügung, z. B. der anaphylaktische (allergischer) Schock relativer Volumenmangel
    • Verminderung der Herzleistung/-kraft, z. B. durch einen Herzinfarkt hat das Herz nicht mehr genug Kraft, eine ausreichende Blutmenge in den Kreislauf zu pumpen
    Anzeichen für einen Schock sind:
  • schneller, schwach tastbarer Puls
  • blasse, kaltschweißige Haut
  • Person ist unruhig, friert und hat Angst
  • evtl. Atemnot, Zyanose (bläuliche Verfärbung der Lippen, Ohrläppchen und/oder des Nagelbetts)


  • Personen mit beginnenden Schocksymptomen sind durch den Ersthelfer in die Schocklage zu bringen. Die Person wird flach auf den Boden gelegt, und die Beine werden leicht angehoben. Dadurch fließt Blut aus den Beinen zum Körperstamm zurück, es steht mehr Blutvolumen zur Verfügung.

    Bei Unfallopfern mit schweren Bein- und/oder Kopfverletzungen, Verdacht auf Beckenbruch oder Wirbelsäulenverletzung sollte auf die Schocklage möglichst verzichtet werden, diese Personen am besten flach lagern bzw.

    Die Schocklagerung ist keinesfalls durchzuführen bei Personen, die mit den typischen Symptomen des Herzinfarktes (Vernichtungsschmerzen in der Herzgegend, die diffus ausstrahlen können, Todesangst, Atemnot, Übelkeit) aufgefunden werden. Sie sind sitzend bzw. liegend mit erhöhten Oberkörper zu lagern, da sonst das zurückflutende Blut das geschädigte Herz überlasten würde.



    Bewußtlosigkeit, Atemstillstand und Herzstillstand
    Bewußtlosigkeit heißt, dass eine Person auf Ansprache nicht reagiert und bei tieferer Bewußtlosigkeit auch auf Schmerzreize nicht reagiert (Schmerzreiz ist ein Rubbeln über die Rippen oder ein kräftiges Zwicken in die Wange, in den Handrücken oder des Ohrläppchens), die Muskulatur ist erschlafft. Die größte Gefahr geht dabei von den ausgeschalteten Schutzreflexen (Niesen, Husten, Lidschluß etc.) und der völligen Muskelerschlaffung aus. Die Zunge kann wegen der Muskelerschlaffung im Rachenraum zurücksinken und so die Atemwege (Luftröhre) verschließen. Aber auch Erbrochenes oder Blut können durch Anatmung (Aspiration) und bedingt durch den fehlenden Hustenreflex zum Ersticken führen.

    • Den Mund des Betroffenen öffnen, dabei nicht den Kopf überstrecken (so könnte bereits Erbrochenes oder Blut ungehindert in die Atemwege gelangen). Es ist schwer in einem Mund etwas anderes außer Zunge zu sehen, deshalb als Tip: einfach mal über dem Mund riechen, Erbrochenes ist so auch bei zusätzlichem Mundgeruch noch sicher zu identifizieren
    • Mundhöhle mit dem Finger (in ein sauberes Taschentuch gewickelt oder mit Schutzhandschuhen geschützt) säubern, größere Fremdkörper entfernen, den Kopf so zur Seite drehen, daß der Inhalt abfließen kann
    • Den Kopf in Richtung Nacken überstrecken und die Atmung kontrollieren (erkennbar an der Atembewegung des Brustkorbes, dem Atemgeräusch; der Atemhauch ist gut an der Wange oder am Handrücken zu spüren)
    • Ist die Atmung vorhanden und ausreichend, muss der Betroffene in der stabilen Seitenlage gelagert werden, damit mögliche weitere Flüssigkeiten ungehindert abfließen können

    • Herstellen der stabilen Seitenlage
      1. Den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben neben dessen Kopf legen, wobei die Handfläche nach oben liegt.
      2. Nun den anderen Arm über den Brustkorb ziehen und die Hand des Betroffenen auf dessen Wange legen.
      3. Das ferne Knie beugen und den Betroffenen zu sich herüber ziehen. Danach nur noch die Position justieren: Den Kopf des Betroffenen überstrecken (in den Nacken legen), um die Atemwege frei zu machen, und leicht dessen Mund öffnen, um Erbrochenes sicher abfließen zu lassen..

    • Ist keine Atmung vorhanden, sind bei überstrecktem Kopf unverzüglich zwei Atemspenden zu verabreichen
    • Sind weiter keine Atmung oder Lebenszeichen vorhanden, muß mit der Wiederbelebung begonnen werden

    Verlauf der Wiederbelebung
    Drücken Sie mit aufeinander liegenden Händen 30-mal in der Mitte des Brustkorbs des Betroffenen, der Rhythmus sollte etwas schneller als 1-mal pro Sekunde sein.

    Mit gestreckten Armen wird nun das Brustbein 30 mal senkrecht etwa vier bis fünf Zentimeter tief eingedrückt. Dabei sollte darauf geachtet werden, das nach jedem Drücken das Brustbein auch entlastet wird. Nach den 30 Herzmassagen erfolgen dann wieder zwei Beatmungen usw.

    Bei Kindern zuerst fünf Mal beatmen, danach wird Verhältnis 30:2 gedrückt, bei Säuglingen wird bei einem Helfer mit zwei Fingern auf Höhe der "Brustwarzenverbindungslinie" komprimiert, sollte ein zweiter Helfer vor Ort sein, drückt dieser, den Brustkorb mit seinen Händen umschließend, mit seinen beiden Daumen.


    Die Reanimation ist bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder dem Auftreten von Lebenszeichen fortzusetzen!!!




    Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr...

    Stellen Sie sich bitte mal folgende Situation vor:
      Ihr kleines Kind ist mit dem Fahrrad gestürzt und liegt blutüberströmt auf dem Fußweg. Natürlich sind sie sofort zu ihm gestürzt und kümmern sich um ihn und haben sofort mit dem Handy den Notruf gewählt. Obwohl die Rettungswache nur ein paar Straßen weit weg ist, der Wagen dort einsatzbereit war und sofort losfuhr, dauert die Anfahrt ungewöhnlich lange.
    Dies liegt dann meistens daran, dass sich oft viele Verkehrsteilnehmer gegenüber den Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei nicht richtig verhalten. Also lesen Sie sich doch bitte die nun folgenden Punkte durch und denken Sie das nächste Mal daran, wenn ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn ihren Weg kreuzt. Irgendwann warten Sie vielleicht mal ungeduldig auf seine Ankunft...

    Vor der Reaktion kommt das Erkennen: Also bitte das Autoradio auf einer Lautstärke belassen, die es Ihnen als Fahrer ermöglicht, das Martinshorn zu hören.

    Versuchen Sie das Einsatzfahrzeug zu orten, fahren sie auch bei grüner Ampel nicht einfach in die Kreuzung ein. Auch bei Einsatzfahrten zeigt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges durch den Blinker seine Fahrtrichtung an. Bitte achten sie darauf und stimmen sie ihr "Ausweichmanöver" damit ab.

    Setzen Sie den rechten Blinker, damit signalisieren Sie dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges, dass Sie ihn gesehen haben.

    Verringern Sie ihre Geschwindigkeit oder bleiben Sie besser ganz stehen, damit der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit möglichst wenig "Variablen" (veränderlichen Größen) zu tun hat.

    Denken sie daran, dass das Einsatzfahrzeug meistens größer und schwerer als ihr PKW ist, und deswegen auch nicht an allen Stellen gefahrlos überholen kann, weil die Beschleunigung einfach geringer als bei PKWs ist. Deshalb treten sie nicht sofort voll auf die Bremse, sondern schauen sie erst einmal, ob das Einsatzfahrzeug sie momentan überhaupt gefahrlos überholen kann. Vor Bergkuppen, nicht einsehbaren Kurven, in Kreisverkehren, Tunneln oder an Verkehrsinseln ist dies meist nicht möglich, fahren sie solange normal weiter, bis sich die Verkehrssituation wieder entschärft hat und lassen sie dann das Einsatzfahrzeug vorbei.

    Zeigt die Ampel grün für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren Sie los und schaffen so frei Bahn, um dann an der nächsten günstigen Stelle das Fahrzeug vorbei zu lassen. Kommt es als Querverkehr, dann müssen Sie natürlich warten!

    Zeigt die Ampel rot für Sie und kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, dann fahren Sie vorsichtig über die Haltelinie an den rechten Fahrbahnrand, meistens stehen Sie dann noch nicht einmal direkt in der Kreuzung. Sollte ein "Blitzer" an der Kreuzung auslösen, merken Sie sich bitte die Art des Einsatzfahrzeuges (Rettungswagen, Feuerwehr, Polizei...), zusammen mit Ort und Zeit des "Fotos" kann dann das Fahrzeug ermittelt werden, dann droht Ihnen auch keine Strafe.

    Bilden Sie auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse, und zwar auf zweispurigen Straßen zwischen der linken und der rechten Spur und auf dreispurigen Straßen zwischen der linken und der mittleren Spur. Halten Sie diese Gasse auch weiterhin offen, denn meistens folgen noch andere Einsatzwagen.
    Bitte bedenken Sie: Abschleppwagen haben zwar keine Sonder- und Wegerechte, aber der Stau wird sich erst dann auflösen, wenn die die Straße von den Unfallfahrzeugen geräumt wurde. Also winken Sie die netten Herren vom Abschleppdienst doch auch durch...

    Seien Sie ein wenig nachsichtig mit uns, wenn wir auf Ihrem Privatparkplatz oder in Ihrer Einfahrt stehen sollten. Aber wir tun dies nur, um möglichst schnell mit unserem oft sehr umfangreichen und auch schweren Equipment zum Patienten zu kommen. Im Rahmen der schnellstmöglichen Hilfeleistung für den Patienten sind wir dazu verpflichtet und durch den §35 StVO "Sonderrechte" auch dazu ermächtigt. Nachdem die kritische Situation entschärft ist und sich ein wenig Zeit findet, werden wir auf nette Anfrage von Ihnen hin sicherlich eine Lösung finden.

    Liefern Sie sich keinesfalls ein Wettrennen mit einem Einsatzfahrzeug. Wir machen das erstens nicht zum Spaß, sondern meist aus bitterem Ernst, und zweitens ist für Sie sowieso an der nächsten roten Ampel Schluß.

    Fahren Sie niemals im "Schlepptau" oder "Windschatten" eines Einsatzfahrzeuges hinterher, um so in den Genuß einer freien Bahn zu kommen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben: zum einen natürlich auf der verkehrsrechtlichen Seite eine Bestrafung bis zum Führerscheinentzug, auf der anderen Seite ein möglicher Unfall, denn nach dem Passieren eines Einsatzfahrzeuges scheren die Autos meist recht schnell wieder auf die Fahrspur ein bzw. fahren weiter über die Kreuzung, ein Unfall ist da sehr wahrscheinlich.


    Sie finden unter "Rettungsdienst & Recht" Klick me... die Gesetzestexte und meine Erläuterungen bzw. Kommentierungen zum Thema Sonderrechte und Sondersignale (Martinshorn + Blaulicht).



    DOWNLOADBEREICH:

    PDF-Datei "Blaulicht und Martinshorn - Was tun?!" (ca. 320 Kb)
    (Mit freundlicher Genehmigung: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Polizeidirektion
    Hannover, Feuerwehr Landeshauptstadt Hannover, Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.)




    Weitere Themen sind in Vorbereitung...

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